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Neues Waffengesetz tritt zum 06.07.2017 in Kraft
Mit der Veröffentlichung (05.07.2017) im Bundesanzeiger gelten in Deutschland ab dem 06.07.2017 neue Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. Neu zugelassene Waffenschränke müssen ab diesem Zeitpunkt mindestens Grad 0 DIN EN 1143-1 haben.

 

Unsere Leistungen für Sie sind:

  • Tresore und Waffenschränke aller Klassen
  • Antik- und Gebrauchttresore
  • Sonderanfertigungen
  • Holzschrankumbauten
  • Hauseigene Lieferung
  • Umtransporte und Entsorgung
  • Reparaturen und Notöffnungen

Sie finden hier, im Shop, einen Großteil unseres Tresorangebotes mit allen relevanten Eckdaten. Gerne beraten wir Sie auch persönlich per Email oder Telefon

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