Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.    Geltung
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert oder ergänzt werden. Einkaufsbedingungen des Käufers, die zu diesen Bestimmungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir Ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprechen. Durch die Erteilung des Auftrages gelten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen als vom Käufer anerkannt.
 

2.    Datenspeicherung
Hinweis gem. § 33 BDSG Kundendaten werden gespeichert.
 

3.    Angebot und Annahme
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Technische Angaben sowie Modell- und Typenbezeichnung sind unverbindlich. Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder Ausführung unserer  Produkte bleiben vorbehalten. Insoweit berechtigen Abweichungen von unseren nicht zur Beanstandung oder irgendwelchen Ansprüchen.
Alle Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Ein Widerruf von Bestellungen nach deren Eingabe bei uns ist ausgeschlossen.
 

4.    Preise
Unsere Preise gelten netto ab Firma GEFA Tresortechnik & Dienstleistungen GmbH zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Transportkosten sowie die Kosten für eine abschließende Transportversicherung und alle sonstigen Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers. Andere Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.
 

5.    Zahlung
Zahlungen haben bei Lieferungen bzw. Abholungen netto in bar zu erfolgen. Rechnungen sind mit Zugang fällig. Nach Ablauf von 14 Tagen tritt Verzug ein und wir sind berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, soweit wir nicht einen höheren Verzugsschaden nachweisen, außerdem sind wir berechtigt, Mahngebühren nach Aufwand zu berechnen.
Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere nehmen wir nur nach Vereinbarung, erfüllungshalber, ohne Gewähr für Protest und unter Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit an. Diskontspesen und Gebühren berechnen wir vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an, sie sind vom Käufer zu tragen und sofort in bar fällig. Mit von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen kann er Käufer nicht aufrechnen, es sein denn, dass über diese Gegenforderung rechtskräftig zu Gunsten des Käufers entschieden ist. Kommt der Käufer mit einem Teil seiner Verpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, unsere gesamten Ansprüche gegenüber dem Käufer für fällig zu erklären.
 

6.    Lieferzeit
Lieferfristen gelten nur annähernd. Sie verlängern sich – auch innerhalb eines etwaigen Lieferverzuges – angemessen beim Eintritt von unvorhergesehenen Hindernissen, die wir bei Anwendung der nach Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten. Die Lieferzeit verlängert sich außerdem um den Zeitraum, während dessen der Käufer aus diesem oder einem anderem Vertrage in Verzug ist. Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrage wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller seine gesetzlichen Rechte mit der Maßgabe geltend machen, dass in dem Falle, wenn der Leistungsverzug nur auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, sich unsere Ersatzpflicht auf die Höhe des Kaufpreises und auf solche Schäden beschränkt, die infolge anderweitiger Beschaffung der Ware entstehen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
 

7.    Versand
Der Versand erfolgt in jedem Falle auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr spätestens dann auf den Käufer über, wenn der Liefergegenstand zum Zwecke der Verladung seinen Standort in unserem Werk verlässt. Verpackungs-, Verladungs- und Transportmittel sowie den Transportweg können wir unter dem Ausschluss jeder Gewährleistung auswählen, sofern nicht der Käufer hierüber rechtzeitig vor Ablauf der Lieferfrist eine Bestimmung trifft.
 

8.    Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum, bis der Käufer sämtliche, auch künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns, insbesondere auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo bezahlt hat. Der Weiterverkauf durch den Käufer ist im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebes des Käufers zulässig. Die Hingabe eines Wechsels oder Schecks gilt erst bei Zahlung, wenn die Einlösung des Papiers erfolgt ist. Wird die von uns gelieferte, noch nicht bezahle Ware mit einer anderen Sache dargestellt durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung (§946ff. BGB) verbunden etc. so werden wir Miteigentümer dieser Sache nach dem Verhältnis des Wertes, den die Sache zur Zeit der Verbindung etc. hat. Wird unsere Ware, mit einer anderen, als Hauptsache anzusehenden Sache derart verbunden, dass eine neue Sache entsteht, überträgt uns der Käufer schon jetzt quotenmäßig Miteigentum an der neuen Sache und tritt uns eine etwaige Forderung an den Alleineigentümer einer neuen Sache ab. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt entsteht durch vorweggenommenes Besitzkonstitut, indem der Käufer die neue Sache für uns verwahrt.
Wird unsere Ware gepfändet oder sonst von Dritten in Anspruch genommen, so hat uns der Käufer unverzüglich davon Mitteilung zu machen, unser Eigentum sowohl dem Dritten, als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen und uns bei der Geltendmachung unseren Eigentum behilflich zu sein.
Der Besteller tritt seine Forderungen in voller Höhe aus dem Weiterverkauf der von uns gegen Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände schon jetzt an uns ab. Er ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung nur solange berechtigt, wie der seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet.
Eine Pfändung oder Sicherheitsübereignung unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ist nicht zulässig. Zugriff Dritter auf unser Eigentum z.B. Pfändung, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
 

9.    Gewährleistung
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Käufer uns dies innerhalb von 8 Tagen nach Entgegennahme (bei erkennbaren Mängeln) bzw. unverzüglich nach Erkennbarkeit (bei nicht sofort erkennbaren Mängeln) schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen im Hinblick auf offensichtliche Mängel müssen innerhalb obiger Frist schriftlich unter Beifügung einer Kopie des Lieferscheines und bei Verpackungsschäden (Transportschäden) einer Bescheinigung des Transportunternehmens angezeigt werden. Diese Mitteilung hat spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Entgegennahme zu erfolgen.  
Bei rechtzeitiger Mängelanzeige haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Erstattung des Gegenwertes der Ware. Machen wir von diesem Recht innerhalb der einer angemessenen Frist keinen Gebraucht, so steht dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche jeglicher Art, einschließlich Folgeschäden, sind in jedem Falle ausgeschlossen, soweit nicht auf grob fahrlässiges Verhalten unsererseits zurückzuführen sind. Farbtonabweichungen bei Nachlieferungen sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.
 

10. Streitbeilegung
Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/
 

11.    Unwirksamkeit
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollten an Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche Regelungen treten, die möglichst denselben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllen.
 

12.    Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen aus diesem Vertrag ist Gera. Gerichtsstand ist soweit zulässig, Gera. Wir können den Käufer auch bei dem Gericht seines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen.
Zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland